Verkaufs- Liefer- und Zahlungskonditionen für Lieferungen in Deutschland - Hälssen & Lyon Teekatalog - Katalog - Seite 57
Verkaufs- Liefer- und Zahlungskonditionen für Lieferungen in Deutschland
8.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut
und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem
Produkthaftungsgesetz.
8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten
haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
8.6 Die Parteien haften nicht für Schäden, die auf Umständen beruhen, die von keiner
der beiden Parteien verschuldet sind und auf die keine der Parteien Einfluss hat
und deren Folgen auch durch äußerste, zu erwartende Sorgfalt weder verhindert
noch behoben werden können, wie etwa Krieg, Pandemien, Epidemien, staatlich
angeordnete Beschränkungen, Terrorattacken oder Naturkatastrophen („höherer
Gewalt“). Tritt ein solch unvorhergesehenes Ereignis ein, wird die betroffene Partei die andere Partei hierüber unterrichten. Die Parteien werden sich sodann nach
Treu und Glauben über das weitere Vorgehen abstimmen und einvernehmlich
notwendige Maßnahmen treffen.
9. VERJÄHRUNG
9.1 Ansprüche des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem
Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden
durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.2 Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
10. PRODUKTRÜCKRUF
10.1 Für den Fall, dass der Verkäufer sich zu einem Rückruf von Produkten entscheidet (z.B. aufgrund von Qualitätsmängeln oder als Vorsichtsmaßnahmen), ist der
Verkäufer berechtigt, die Lieferung der betroffenen Waren zu verweigern, selbst
wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers über diese Ware bereits angenommen hatte. Sollte der Käufer zu diesem Zeitpunkt schon den Kaufpreis gezahlt
haben, wird dieser erstattet.
10.2 Der Käufer ist verpflichtet, bei einem Produktrückruf kooperativ mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten. Er hat, insbesondere auf Aufforderung des Verkäufers,
die betroffenen, zurückgerufenen Waren aus den Regalen in seinen Märkten zu
entfernen, ihm bekannte Endkunden nach Vorgabe des Verkäufers zu informieren
und alle bei ihm befindlichen Produkte der zurückgerufenen Art an den Verkäufer
zurückzugeben.
10.3 Der Verkäufer wird die Ware beim Käufer abholen und dem Käufer den für diese
Waren bereits entrichteten Kaufpreis zurückzahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und
Haftungsregelungen bleiben unberührt.
10.4 Zur Klarstellung wird festgehalten, dass der Käufer verpflichtet ist, Mängel unverzüglich anzuzeigen (Ziffer 6.3); der Verkäufer wird sodann, falls erforderlich, einen
Produktrückruf einleiten. Soweit Produkte unter der Marke des Verkäufers vertrieben werden, hat der Verkäufer das alleinige Recht über einen Produktrückruf
zu entscheiden. Soweit Produkte unter der Marke des Käufers vertrieben werden,
entscheidet der Käufer, wenn möglich in Absprache mit dem Verkäufer, über einen Produktrückruf.
11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger
Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
11.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
11.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des
fälligen Kaufpreises, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten
angemessenen Frist zur Leistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.
11.4 Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und/ oder zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermi-
schung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so
erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten,
vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit
an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die in 11.2 genannten Pflichten des
Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir
verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät,
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können
wir verlangen, dass der Käufer uns eine Aufstellung über die noch vorhandene
Eigentumsvorbehaltsware zur Verfügung stellt, auch soweit diese verarbeitet ist,
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(d) Wenn der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als
10% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer
Wahl freigeben.
(e) Wir sind berechtigt, die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und/oder zu veräußern, bei Zahlungsverzug oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird, zu widerrufen.
(f) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
11.5 Der Käufer hat die Vorbehaltsware für uns auf eigene Kosten zu verwahren und
gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser und andere Gefahren zu versichern. Der
Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete
zustehen, an uns in Höhe unserer Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
12. PREISE
12.1 Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise,
und zwar ab Lager, zuzüglich der jeweils bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.2 Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
12.3 Die Entsorgung oder Rücknahme von Leergut und jedwedem Verpackungsmaterial ist im Preis nicht enthalten.
13. ZAHLUNG
13.1 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Überschreitet der Käufer diese Zahlungsfrist, kommt
er in Verzug.
13.2 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu,
als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Käufer kann
ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. VERTRAULICHKEIT
14.1 Der Käufer verpflichtet sich, jede Information, die ihm von dem Verkäufer vor oder
während des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Durchführung des Vertrags
oder aus sonstigen Gründen mündlich und schriftlich, in der Form von Unterlagen, Rezepturen etc., durch Erläuterung von Produktionsabläufen oder auf andere
Weise direkt oder indirekt offenbart worden ist bzw. wird, streng vertraulich zu
behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht zu verwerten.
14.2 Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen in Bezug auf die Zusammenarbeit der Parteien bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
14.3 Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der
Geschäftsbeziehung fort.
14.4 Der Käufer haftet dem Verkäufer für jegliche Schäden, die infolge der unberechtigten Weitergabe von Informationen an Dritte entstehen. Der Käufer haftet insoweit auch für das Handeln seiner Mitarbeiter sowie für eigenes Handeln. Als
Mitarbeiter gelten auch von ihm im Rahmen der von ihm geschuldeten Erfüllung
beauftragte, selbstständig tätige Personen.
15. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
15.1 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen, denen diese Allgemeinen Lieferbedingungen zugrunde liegen, ist Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand
des Käufers zu klagen.
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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